Von Rechts wegen muss eine Kopie jedes Buches, das in Großbritannien veröffentlicht wird vom Verleger an die British Library und fünf andere große Bibliotheken, auf Anforderung gegeben werden. Dieses wird auch Pflichtexemplar genannt und ist seit 1662 Im Englischen Gesetz festgelegt. Seit dem 6. April 2013 umfasst das Gesetz auch Veröffentlichungen, die digital und online herausgegeben sind.
Die Bibliotheken für Pflichtexemplare umfassen:
- the British Library
- the National Library of Scotland
- the National Library of Wales
- the Bodleian Libraries, Oxford
- the University Library, Cambridge
- the Library of Trinity College, Dublin
Die Vorteile des Pflichtexemplares für Sie als Autor sind vielzählig. Eingereichte Exemplare sind für Benutzer der Bibliothek in Ihren Gebäuden zugänglich. Sie werden für zukünftige Generationen bewahrt und werden Teil des nationalen Kulturgutes. Veröffentlichungen werden in den Online- Katalogen vermerkt und sind eine wichtige Quelle zukünftiger Forschungarbeiten für viele Generationen.
Die meisten der neuen Serientitel werden in der British National Bibliography (BNB) eingetragen, welche von Bibliothekaren und dem Buchhandel für die Bestandsauswahl genutzt wird. Die British Library hat das Anrecht auf die kostenfreie Lieferung eines Exemplares jedes veröffentlichten Buchs innerhalb eines Monats vom Tag der Veröffentlichung. Die British Library wird Ihnen eine Empfangsbestätigung zukommen lassen, sobald sie das Exemplar empfangen hat.
Quelle: The British Library, 2018.